AGB’s

  1. Geltung

 

  1. Hat unser Vertragspartner Allgemeine Geschäftsbedingungen aufgestellt; so ist deren Anwendbarkeit durch die Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, sofern sie sich widersprechen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich anerkannt sind. In der Ausführung einer Bestellung liegt solche Anerkennung nicht.

 

  1. Bestellung, Preis und Lieferung

 

  1. Telefonische Bestellungen werden durch unsere Auftragsbestätigung rechtsverbindlich. Schweigen auf unsere Auftragsbestätigung bedeutet Ihre Anerkennung. Erkennen wir eine Stornierung an, hat der Vertragspartner eine Stornogebühr zu zahlen, wenn Stornierung und Widerspruch später als eine Woche ab Datum der Auftragsbestätigung bei uns eingehen. Stornogebühr beträgt 20% des Auftragswertes, jedoch mindestens 50 Euro. Von uns anerkannte nachträgliche Vertragsänderungen bezüglich Beschaffenheit der Lieferung sind nur binnen einer Woche ab Datum unserer Auftragsbestätigung ohne Aufpreis möglich. Stornierung, Reklamation u.a. ohne Angaben unserer Referenznummer gelten als nicht eingegangen und führen nicht zur Fristunterbrechung.

 

  1. Wir stellen unseren Vertragspartner jeweils die am Tage der Lieferung oder sonstigen Leistungen gültige Preise in Rechnung. Alle Preise, auch die in Auftragsbestätigungen, gelten nur als Festpreise, sofern sich die Parität des Euro gegenüber anderen Währungen nicht ändert. Kommt es zu fühlbaren Schwankungen, so können wir den bestätigten Preis erhöhen. Alle Preise gelten ab Lager Fulda.

 

  1. Der Versand und die etwaige Rücksendung der Ware erfolgen auf Gefahr unseres Vertragspartners. Das gilt auch in Fällen, in denen wir etwaigen Anweisungen unseres Vertragspartners über die Art und Weise der Versendung ohne dringenden Grund abweichen oder den Versand der Ware mit eigenen Transportmitteln und /oder betriebszugehörigen Personen besorgen.

 

  1. Die Porto- und Versandkosten gehen, wenn nicht anders vereinbart zu Lasten des Bestellers; dies gilt auch bei Rücksendung. Unsere Lieferungen werden von uns gegen Transportschäden versichert, insoweit leisten wir Ersatz. Für Rücksendungen jeder Art trägt der Absender das Risiko.

 

  1. Im Schadensfall ist der Empfänger der Sendung zur Meldung des Verlustes aller etwaiger Ansprüche gehalten, uns unverzüglich eine Schadensbestätigung des Transportführers oder des Spediteurs bzw. der Post- oder Eisenbahnverwaltung zu übermitteln. Verpackung wird nicht zurückgenommen.

 

 

  1. Wird unverzollte Lieferung vereinbart, so gilt dies unter der Bedingung, dass die Zollverwaltung die zollfreie Einfuhr anerkennt. Wird Zoll erhoben, so berechnen wir nebst angemessener Abwicklungsgebühr nach.

 

  1. Der netto Mindestbestellwert beträgt 50 Euro. Bei Bestellungen unter 50 Euro berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro.

 

  1. Zahlungsbedingungen

 

  1. Wir liefern und leisten gegen Kasse oder Nachname. Falls aufgrund besonderer Vereinbarung gegen Ziel geliefert oder geleistet wird, muss binnen 10 Tage ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug gezahlt werden. Lohnarbeiten binnen 10 Tage ohne Abzug.

 

  1. Im Verzugsfall und bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, mindestens jedoch 8% p.a., zu berechnen.

 

  1. Kommen die Käufer mit der Anzahlung oder sonstigen vertraglichen Verpflichtung in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

  1. Verlangt die Firma Schadenersatz wegen Nichterfüllung so beträgt der zu ersetzende Schaden 15% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Firma einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

 

  1. Haftung
    1. Wir haften für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz und für von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigte gewährte Garantien. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wobei die Höhe dieser Ersatzansprüche summenmäßig begrenzt ist auf die vorhersehbaren Schäden. Bei arbeiten an Kundeneigenen Teilen beschränkt sich die Haftung auf den Auftragswert der Bearbeitung.

 

 

  1. Liefer- und sonstige Fristen

 

  1. Eine Verpflichtung zur Einhaltung von Liefer- und sonstigen Terminen wird für uns nur dann begründet, wenn hierüber eine gesonderte in Textform Vereinbarung getroffen worden ist. Unser Vertragspartner ist berechtigt, sich auf eigene Kosten von vertragsmäßiger Ausführung und Lieferung zu unterrichten. Alle anfallenden Kosten, auch etwaige Kosten für die Nachprüfung, trägt unser Vertragspartner. Wir dürfen vereinbare Lieferzeiten unterschreiten. Der Vertragspartner hat ein Rücktrittsrecht aus Leistungsverzug, wenn er uns durch Textform eine Frist von mindestens 8 Wochen zur Erfüllung unter Leistungsablehnungsandrohung gesetzt hat und wenn diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Weitgehende Ansprüche bestehen nicht. Beruht die Verspätung oder Nichterfüllung von Aufträgen darauf, dass wir selbst von unseren Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert werden, so können Ansprüche gleich welcher Art gegen uns nicht geltend gemacht werden.

 

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur Abdeckung aller Nebenforderungen sowie eines zu unsern Gunsten etwa bestehenden Kontokorrentsaldos unser Eigentum. Gibt der Käufer Schecks oder Wechsel, so wird er erst mit der Zahlung (Einlösung) des Schecks oder Wechsels Eigentümer der Ware. Waren, denen wir uns das Eigentum vorbehalten haben, dürfen im gewöhnlichen Geschäftsgang veräußert oder verarbeitet, jedoch nicht verpfändet oder Sicherungsweise übereignet werden. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung oder zur Verarbeitung kann widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seine Zahlungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder sonst ein wichtiger Grund besteht. Der Vertragpartner tritt uns mit Auftragserteilung alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern zustehenden Rechte mit Nebenrechten ab. Jede Verarbeitung erfolgt für uns. Von Drittkäufern erhaltene Gelder sind sofort an uns weiterzuleiten.

 

  1. Gewährleistung

 

  1. Die Gewährleistung beträgt, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anderes vereinbart ist, 12 Monate ab Auslieferungsdatum für aktive optische Komponenten 90 Tage. Die Gewährleistung für aktive optische Komponenten endet in jedem Falle mit dem Einbau in ein Gerät.

 

  1. Mängelrügen werden nur berücksichtig, wenn sie spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware durch unseren Vertragspartner bei uns eingegangen sind. Bei begründeter Beanstandung leisten wir nach unserer Wahl Ersatz durch kostenlose Instandsetzung oder Austausch. Wir tragen die zum Zweck der Instandsetzung erforderlich Aufwendungen. Bei Ersatzleistung geht die Gewährleistungsfrist nicht über die ursprüngliche 12-monatige oder vereinbarte Frist nach Buchstabe 7a. hinaus. Unterbleiben Ersatz oder Austausch aus Gründen, die wir zu vertreten haben, steht dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht zu. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch wird hinsichtlich des Umfangs begrenzt und kann nur bis zum Wert der gelieferten Ware oder Leistung verlangt werden. Der Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn der Vertragpartner oder Dritte Eingriffe in die Ware oder das Ergebnis der Leistung vorgenommen haben. Für verborgene Mängel bestehen keine Gewährleistungsansprüche, sofern diese Mängel erst nach Ablauf der nach Buchstabe 7a. maßgeblichen Gewährleistungsfrist festgestellt werden.

 

  1. Wenn für die Gewährleistungsarbeiten Ersatzteile benötigt werden, die von unseren Zulieferanten nicht mehr geliefert werden Vertragpartner wahlweise die Rechte auf Wandlung oder Minderung zu.

 

  1. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften entsprechende Sicherheit ist auch nach den entsprechenden ausländischen Bestimmungen gewährleistet. Insoweit sind wir zu Lieferung nicht VDE- geprüfter Waren berechtigt.

 

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtstand

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Teile Fulda, auch in Wechsel- und Scheckprozessen. Zwischen uns und dem Vertragpartner gilt nur deutsches Recht.